Luftsportclub INTERFLUG Berlin e.V.

Gebührenordnung des LCSIF e.V. für das Geschäftsjahr 2009

 Gültig ab 01.01.2009, Beschluss der MHV am 14.03.2009

 

1. Beiträge/Aufnahmegebühren

    1.1. Jahresbeitrag:

    Aktive Mitglieder 360,00 €
    Aktive Mitglieder – Schüler, Azubi’s, Studenten, Wehrdienstleistende 258,00 €
    Fördernde Vereinsmitglieder 108,00 €
    Passive Vereinsmitglieder 90,00 €
    Kinder von Vereinsmitgliedern unter 14 Jahre 24,00 €

    Die Zahlung des Jahresbeitrages erfolgt vierteljährlich. Statusänderung siehe Pkt. 3.3.

 

    1.2. Kurzmitgliedschaft

    Die Kurzmitgliedschaft ist nur einmalig möglich. Sie enthält max. 10 Schulungsflüge auf Vereinsdoppelsitzern, die in einem Kalenderjahr erfolgen müssen. Im Beitrag sind 10 Windenstarts enthalten. Werden davon Flüge im Flugzeugschlepp durchgeführt, wird die Flugzeugschleppgebühr zu Vereinskonditionen zusätzlich berechnet. Die Zahlung muss mind. 1 Woche vor Erwerb der Kurzmitgliedschaft per Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen.

    Schüler, Azubi’s, Studenten, Wehrdienstleistende 95,00 Euro
    Alle anderen 130,00 Euro

 

    1.3. Einmalige Aufnahmegebühr

    Aktive Vereinsmitglieder 360,00 €
    Aktive Vereinsmitglieder – Schüler, Studenten
    , Wehrdienstleistende 210,00 €
    Fördernde Vereinsmitglieder 60,00 €
    Statusänderung vom Fördernden zum Aktiven
    In den ersten 2 Jahren seiner Mitgliedschaft 120,00 € / 250,00 €
    Ab dem 2. Jahr Mitgliedschaft 75,00 € / 150,00 €
    Kinder von Vereinsmitgliedern unter 14 Jahre FREI

    Die Zahlung der Aufnahmegebühr für „aktive“ Vereinsmitglieder erfolgt im ersten Jahr der Mitgliedschaft zu 2/3 (zwei Drittel) und im zweiten Jahr der Mitgliedschaft zu 1/3 (ein Drittel). Wird die Mitgliedschaft im ersten Jahr beendet, ist der noch ausstehende 1/3 (ein Drittel) Betrag mit Austritt zum Jahresende fällig.

 

2. Sonstige Gebühren

    2.1. Fluggebühren

    Fluggebühren werden Minutenweise über die kostenfreie Grundzeit abgerechnet. Die unten aufgeführten Preise sind als Brutto-Preise angegeben. Für Mitglieder sind damit 7% MwSt. enthalten.

    Doppelsitzer

    Einsitzer

    Flugzeit

    < 30 min

    > 30 min

    Flugzeit

    < 30 min

    > 30 min
    < 240 min

    Puchacz

    0 €

    11,77 €/h

    LS7

    0 €

    13,48 €/h

    Bocian

    0 €

    7,06 €/h

    SZD 59 ACRO

    0 €

    13,48 €/h

     

    ASW 15bWL

    0 €

    11,77 €/h

    Cobra 15

    0 €

    11,77 €/h

    Foka 5

    0 €

    9,63 €/h

    Ka8

    0 €

    0 €



    Für Nichtmitglieder unabhängig vom Flugzeugtyp 30 €/h (ohne MwSt) oder 35,70 €/h (incl. 19%MwSt), vorbehaltlich der Berechtigung.
    Ausgenommen davon sind Nichtmitglieder, die durch Charterverträge andere Regelungen getroffen haben.

     

    2.2. Start- und Landegebühren

      2.2.1.Startgebühren (Brutto)

      mit Vereinsflugzeugen:
      Windenstart für Vereinsmitglieder (bis zum 35. Start/Jahr) 3,00 €
      Windenstart für Vereinsmitglieder (ab dem 35. Start im Jahr) 2,00 €

      mit Nicht-Vereinsflugzeugen:
      Windenstart für Vereinsmitglieder 3,00 €

      Vereinsflugzeugschleppstart durch D-EWBU (ETG Kaden) 3,00 €/min
      bei Mehrfachschlepp wird die Flugminute durch die Anzahl der beteiligten Segelflugzeuge geteilt zzgl. einem Aufschlag von 20%.

      2.2.2. Landegebühren

      Landegebühr Segelflugzeug 1,60 €
      Landegebühr Ultraleichtflugzeug/Motorsegler 3,00 €
      Landegebühr des Schleppflugzeuges bei Flugzeugschlepp 2,00 €
      Landegebühr Motorflugzeug bis 2t 5,00 €

      2.2.3. Nichtvereinsmitglieder

      Flugzeugschleppstart 6,00 €/min
      Windenstart 25,00 €

      Darin sind etwaige Landegebühren und die gültige Mehrwertsteuer enthalten.

      2.2.4. Selbstkostenflüge (incl. 19% MwSt):

      Windenstart incl. der ersten 10 min Segelflug 30,00 €, Flugzeit mehr als 10 min: 0,50 €/Segelflugminute
      bei Flugzeugschlepp 6 €/Schleppminute zzgl. 0,50 €/min. Segelflugzeugzeit

 

    2.3. Gebühren am Flugplatz (incl. 19% MwSt)

      Campinggebühr (Wohnwagenstellplatz, Zimmer in Bauten) 200,00 €/Jahr

      Abstellgebühren Privatflugzeuge:
      - Wintersaison im Anhänger Zeitraum: 15.10. bis 15.03.
        – Freifläche frei
        – Halle* 50,00 €
      - Flugsaison Freifläche oder Halle* restlicher Zeitraum 80,00 €

      Stromnutzung im Objekt (Zählerpflicht!) 0,32 €/kWh

      * Vergabe von Stellplätzen in der Halle entsprechend den freien Kapazitäten! Vereinsflugzeuge haben Vorrang

     

    2.4. Weitere Gebühren

    - Bei vom Mitglied verschuldete Rücklastschrift werden dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren in Rechnung gestellt.
    - Ab der zweiten Mahnung wird eine Aufwandsgebühr von 5 € in Rechung gestellt.
    - Rechnung wird nur an den verantwortlichen Piloten gestellt und keine Sonderabrechnung vorgenommen.

 

3. Sonstige Regelungen

    3.1. Fluggebührenreduzierung durch Mehrbaustunden (siehe Baustundenregelung)

    Bei Leistung von Baustunden, die über das „Soll“ der unter Pkt. 3.4 genannten Mindestbaustunden für das Geschäftsjahr hinausgehen, gilt folgende Flugpreisreduzierung für alle Vereinsflugzeuge:

    Mehrbaustunden

    Flugpreisrabatt

    >10 h

    5%

    >20 h

    10%

    >30 h

    20%

    >40 h

    30%

    >50 h

    40%

    >70 h

    50%

     

    3.2. Weitere

    Fördernde Vereinsmitglieder (Passive Mitglieder haben kein Charterrecht) zahlen den 40% erhöhten Stundenpreis, zuzüglich einer um 40% erhöhten Startgebühr (z.B. Windenstart 3,78 € incl. 7% MwSt).

    Jedes Vereinsmitglied darf Familienflüge zu seinen Kosten und Statusmodalitäten beanspruchen, wobei der Vereinsflugbetrieb vor Familienflüge steht.

    Für jeden Spleißeinsatz während eines Flugbetriebstages werden dem Spleißteam je Teammitglied 2 Windenstarts gutgeschrieben.
    Bedingungen sind:
    - max. 2 Personen
    - Beendigung des Seilspleißes innerhalb von 30 min nach Beginn des eigentlichen Spleißes
    - Registrierung der Beteiligten durch den Flugleiter oder ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied in der Registrierungsliste (Flugleitermappe)

     

    3.3. Statusänderungen

    Den Status eines „PASSIVEN“ Vereinsmitgliedes kann nur ein ehemaliges „AKTIVES“ Mitglied erhalten, Statusänderung vom „PASSIVEN“, „FÖRDERNDEN“ zum „AKTIVEN“ Mitglied ist jederzeit möglich zum Anfang eines Quartals.
    Statusänderung vom „AKTIVEN“ zum „PASSIVEN“ oder „FÖRDERNDEN“ Mitglied sind nur zum Jahresende (Kalenderjahr) möglich.
    Änderungsanträge sind schriftlich beim Vorstand des LSCIF e.V. einen Monat vor Ablauf der Jahres/Änderungswunsches einzureichen.

     

    3.4. Baustunden- und Flugbetriebsabsicherungsdienstregelung

    Die Kernzeit des Winterreparaturprogrammes ist vom: 01.10. bis zum 30.03. des Folgejahres.
    In der Zeit vom 01.04. bis 30.09. kann der Technische Leiter Arbeiten festlegen, die außerhalb der Kernzeit den Baustunden zugerechnet werden. Für andere administrative Arbeiten kann der Vorstand ein Baustundenäquivalent festlegen.

    Die Mindestbaustundenzahl für „Aktive“ Mitglieder beträgt: 30 h.

    Bei Aufgabenübernahme im geschäftsführenden oder erweiterten Vorstand oder in einem der Dachverbände (z.B. LV Berlin e.V.,...) wird die Mindestbaustundenzahl als geleistet anerkannt.

    Neumitglieder, die im Aufnahmejahr keine eigene fliegerische Tätigkeit aufgenommen haben oder erst im letzten Quartal des Jahres Mitglied des Vereines geworden sind, sind von der Mindestbaustundenzahl befreit.

    Als Ausgleich für nichtgeleistete Baustunden zahlt das „AKTIVE“ Mitglied 20,00 € / nichtgel. Std.

    Pro nichtgeleisteten geplanten Absicherungsdienstes währen der Flugsaison wird eine Gebühr von 30,00 €/Tag fällig, die dem Verein gutgeschrieben wird.

    Hinweis: Baustunden- und Flugbetriebsabsicherungsdienstregelung gilt nicht für „PASSIVE“ und „FÖRDERNDE“ Mitglieder. Die genauen Statusbeschreibungen sind dem Vereinsstatut des LSCIF e.V. in seiner gültigen Fassung zu entnehmen.

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